Krankmeldung
Liebe Eltern,
wenn Ihr Kind in der Schule fehlt, muss es von Ihnen entschuldigt werden!
Wenn Ihr Kind erkrankt ist oder aus einem anderen Grund die Schule nicht besuchen kann, rufen Sie bitte vor Unterrichtsbeginn im Sekretariat der Schule, unter Tel. 06226/92 00 70 an.
Sie können auch auf den Anrufbeantworter sprechen. Bitte sagen Sie dann den Namen Ihres Kindes, die Klasse oder den Namen der Lehrerin oder des Lehrers, bei der/dem Ihr Kind in der ersten Stunde Unterricht hätte.
Ihr Kind ist dann vorläufig mündlich entschuldigt. Bitte geben Sie kurz an, warum Ihr Kind nicht kommt (z.B. Krankheit) und wie lange es voraussichtlich nicht zur Schule kommen wird.
In jedem Fall schreiben Sie bitte zusätzlich eine kurze schriftliche Entschuldigung.
Diese gibt Ihr Kind der Lehrerin oder dem Lehrer ab, wenn es am nächsten oder übernächsten Tag wieder da ist. Sollte Ihr Kind länger als dreiTage fehlen, so muss Ihre schriftliche Entschuldigung spätestens am dritten Tag in der Schule abgegeben werden.
Die schriftliche Entschuldigung muss von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben sein. E-mails werden nicht als schriftliche Entschuldigung anerkannt. Das alles gilt auch, wenn Ihr Kind nur in einzelnen Stunden fehlt (z.B. mein Kind kommt heute erst zur dritten Stunde, weil es einen Arzttermin hat). Wenn Ihr Kind länger als 10 Tage krank ist, kann der Klassenlehrer die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen.
Lassen sich bei auffällig häufig Erkrankungen Zweifel an der Fähigkeit des Schülers der Schulbesuchsverordnung §1 nachzukommen nicht ausräumen, kann der Schulleiter die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses oder sogar amtsärztlichen Zeugnisses (bei langen Erkankungen) verlangen.